An der Europa-Universität Flensburg ist an der Fakultät II am Institut für Sonderpädagogik eine Stelle als
befristet für drei Jahre zu besetzen.
Lehrkräfte des Landes Schleswig-Holstein können sich aus einem Beamtenverhältnis für zwei Jahre an die Europa-Universität Flensburg abordnen lassen. Im Falle einer Abordnung besteht die Möglichkeit einer Verlängerung gem. § 67 Abs. 2 HSG.
Die Teilnahme an Tagungen, Fachkonferenzen und Veranstaltungen zur wissenschaftlichen Weiterbildung ist ausdrücklich erwünscht und wird entsprechend gefördert.
Die Europa-Universität Flensburg möchte in ihren Beschäftigungsverhältnissen die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen fördern. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Europa-Universität Flensburg strebt in allen Beschäftigtengruppen ausgewogene Geschlechterrelationen an.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.