An der Europa-Universität Flensburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der
gemäß § 27 Hochschulgesetz Schleswig-Holstein zu besetzen. Die Gleichstellungsbeauftragte wird vom Erweiterten Senat der Europa-Universität Flensburg gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Der Zuständigkeitsbereich der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten erstreckt sich auf alle zentralen Belange der Universität. Ein zentrales Handlungsfeld ist die maßgebliche Unterstützung bei der Erarbeitung von Gleichstellungskonzepten bzw. -plänen in Verbindung mit der Konzeption und Umsetzung geeigneter Maßnahmen. Zum Aufgabenspektrum gehören weiterhin die Begleitung von Personalverfahren, Gremienarbeit sowie professionelle Beratung von Angehörigen der Universität und Entscheidungsträger*innen.
Erwünscht sind:
Die Europa-Universität Flensburg möchte in ihren Beschäftigungsverhältnissen die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen fördern. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Europa-Universität Flensburg strebt in allen Beschäftigtengruppen ausgewogene Geschlechterrelationen an.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.