An der Europa-Universität Flensburg ist zum 01.02.2026
gemäß § 27 Hochschulgesetz Schleswig-Holstein zu besetzen. Die Gleichstellungsbeauftragte wird vom Erweiterten Senat der Europa-Universität Flensburg gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Der Zuständigkeitsbereich der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten erstreckt sich auf alle zentralen Belange der Hochschule. Ein zentrales Handlungsfeld ist die maßgebliche Unterstützung bei der Erarbeitung von Gleichstellungskonzepten bzw. -plänen in Verbindung mit der Konzeption und Umsetzung geeigneter Maßnahmen. Zum Aufgabenspektrum gehören weiterhin die Begleitung von Personalverfahren, Gremienarbeit sowie professionelle Beratung von Hochschulangehörigen und Entscheidungsträger*innen.
Erwünscht sind:
Gesucht wird eine Bewerberin, die über Dialogfähigkeit, Verhandlungsgeschick und die Fähigkeit zu integrativem Wirken verfügt. Die Universität begreift die ausgeschriebene Position auch als alternative Karrieremöglichkeit und freut sich in besonderem Maße über Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen mit Kenntnissen und Erfahrungen in der universitären Gleichstellungsarbeit.
Die Europa-Universität Flensburg möchte in ihren Beschäftigungsverhältnissen die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen fördern. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Frauen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Frauen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.